BACH PATENTANWALTSKANZLEI | KÖLN BRUCHSAL

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DESIGNS

Was ist ein Design?

Ein Design oder Geschmacksmuster schützt den ästhetischen Form- und Farbeindruck, den ein Mensch von einem Produkt wahrnimmt.

Danach ist mit einem Design oder Geschmacksmuster im Wesentlichen geschützt, was man von dem Erzeugnis sieht. Ebenso kann man die äußerlichen haptischen Eigenschaften mit unter diese Wahrnehmung subsumieren.

Die rechtliche Ausgestaltung und Ausstattung dieses Schutzrechts ist somit international wenig harmonisiert. Die dazu jeweils ergangene Rechtsprechung ist entsprechend uneinheitlich.

Ihr Designanwalt

Wir halten Ihnen den Rücken frei. Unsere Aufgabe ist es, kreativ Schaffende bei der Erlangung Ihrer Design-Schutzrechte zu unterstützen. Ob im technischen Bereich oder im künstlerischen oder Marketingbereich vertreten wir innovative Köpfe als Designanwalt mit einem umfassenden Verständnis des Geschmacksmusterrechts.

Unsere Patentanwaltskanzlei BACH nimmt Ihnen den Stress bei der Frage, wie Sie Ihr Design schützen können, mit Expertise im deutschen, EU- und internationalen Geschmacksmusterrecht ab.

Wir arbeiten mit Ihnen zusammen und beraten Sie zu allen Aspekten des Geschmacksmusters und der übrigen Rechte für Ihr geistiges Eigentum.

Ebenso wichtig, der Schutz im nicht europäischen Ausland, zu dem wir Ihnen unsere Expertise anbieten können. 

Anmeldungen von Design und Gemeinschaftsgeschmacksmuster 

Anmeldungen von Designs sind beim Deutschen Patent- und Markenamt, von Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim EUIPO für die Europäische Union möglich.

Die unterschiedliche Bezeichnung Design und Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind der Reform/Einführung des deutschen Designgesetzes zu verdanken. Absehbar ist eine Harmonisierung des deutschen Begriffs im Unionsrecht, so dass aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster dann ein Unionsdesign würde.

Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster/Design erfordert Neuheit und gestalterischen Überschuss. Darüber hinaus sind gesetzliche Schutzausschließungsgründe zu beachten.

Schutzdauer

Design- oder Musterschutz wird in Europa und europäischen Ländern für die Dauer von 5 Jahren verliehen.

Nach Ablauf dieser Schutzperiode können bei entsprechenden Ämtern gebührenpflichtige Verlängerungsanträge gestellt werden oder die Schutzdauer endet.

Designschutz in Deutschland und Europa währt maximal 25 Jahren.

In anderen Ländern ist die gesamte Schutzdauer kürzer, beispielsweise in den USA (ab 13/05/2015) 15 Jahre, Japan 20 Jahre, China und Australien 10 Jahre.

Grenzen des Schutzes

Der Schutz eines Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmusters erstreckt sich nicht auf Teile eines Erzeugnisses, deren Form ausschließlich technisch bedingt ist.

Ebenso werden solche Teile von Erzeugnissen nicht geschützt, welche am Erzeugnis im eingebauten Zustand nicht mehr erkennbar oder haptisch wahrnehmbar sind.

Auch wenn diese Einschränkungen eng auszulegen sind, sind sie stets zu beachten, da andererseits ein im Streitfall ein nicht zu unterschätzendes Risiko bestünde.

Zuständige Ämter

Designschutzrechte bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind immaterielle Monopolrechte. In Deutschland werden diese Schutzrechte vom Deutschen Patent- und Markenamt registriert. In anderen Ländern bei den entsprechend nationalen IP Ämtern.

In bzw. für das Territorium der EU (Europäische Union - Gemeinschaft) hat diese Aufgabe das EUIPO (Europäisches Amt für geistiges Eigentum). Daneben kann ein Geschmacksmuster auch nach dem Haager Abkommen beim Internationalen Büro der WIPO angemeldet werden.

Amtsverfahren

Design oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit Wirkung in Deutschland und Europa werden bei der Anmeldung vom jeweiligen Amt auf Formerfordernisse aber nicht substantiell geprüft.

Das bedeutet grundsätzlich ein Risiko bei der Benutzung des Schutzrechts. Die Bestandskraft wird erst in einem Streitfall geprüft. Streitfall kann dabei ein Verletzungsverfahren sein, in dem Sie Ihr Design geltend machen möchten. Dies kann aber auch ein Nichtigkeits- oder Löschungsverfahren sein, in denen Sie Ihr Design verteidigen müssen.

Diesen Unsicherheiten kann entgegen gewirkt werden, indem wir zu Ihren Designs vorab Recherchen durchführen und nach Eintragung fortlaufende Überwachungen einrichten.

Durchsetzung von Design-Schutzrechten

Designschutzrechte bzw. Geschmacksmuster haben auf einem bestimmten Territorium Geltung. Dies sind in erster Linie die nationalen Staaten oder Staatenverbünde (EU, USA). In Deutschland werden Designansprüche vor den nationalen Gerichten für Gewerblichen Rechtsschutz durchgesetzt

Im Verletzungsfall bewirken wir alle notwendigen Maßnahmen, um Ihr Schutzrecht optimale Durchsetzungskraft zu verleihen.

Verletzungen können wir auch bereits bei Einfuhren verfolgen lassen. Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche und Titel durch. In anderen Rechtsordnungen arbeiten wir hierfür mit unseren Kollegen zusammen, die in unserem Netzwerk jeweils für ihre eigenen  Ländern spezialisiert sind.

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