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Wir erledigen für Sie alle Angelegenheiten, die nationale oder internationale gewerbliche Schutzrechte betreffen, insbesondere die Vertretung vor den Schutzrechte erteilenden Behörden und vor Gerichten in Fragen der Erlangung, Aufrechterhaltung und Verteidigung von Schutzrechten. Als Schutzrechte kommen Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Halbleiter-Topographien, Marken und Geschäftsbezeichnungen sowie Sortenschutzrechte in Betracht. Des Weiteren sind wir mit Fragen in Bezug auf Arbeitnehmererfindungen und dem betrieblichen Vorschlagswesen, Fragen des Schutzes von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen und sonstiger nicht geschützter Erfindungen und die Technik bereichernder Leistungen befasst. In allen sonstigen Angelegenheiten, für die eine Frage hinsichtlich der oben genannten Sachgebiete von Bedeutung ist, wie beispielsweise im Rahmen von Lizenzverträgen und bei Schutzrechtsverletzungen, werden wir ebenfalls tätig. Schließlich führen wir auch Patentrecherchen sowie Markenrecherchen in Datenbanken durch, die für die Bearbeitung der vorgenannten Fragen von Bedeutung sind. Zu allen technischen und juristischen Fragen in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte und deren Gegenständen werden wir selbstverständlich auch gutachterlich tätig. |
